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AGB

 

nachstehend Auftragnehmer/Fotograf genannt:

Tina Gerstmair

die Lichterstube e. U.

Bahnhofstraße 28, 4550 Kremsmünster

Email: dielichterstube@gmail.com

 

1 Geltung/Allgemeines:

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind für sämtliche von der Lichterstube - Tina Gerstmair durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen bindend. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Aufträge desselben Auftraggebers. Die AGB regeln bestimmte Aspekte des Auftragsverhältnisses und sind ergänzend zu den individuellen Auftragsdetails gültig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen deutlich gekennzeichnet sein. Beide Vertragsparteien stimmen zu, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers Anwendung finden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Im Falle schriftlich niedergelegter abweichender Vereinbarungen gehen diese vor den vorliegenden AGB.

 

Der Auftragnehmer hat das Recht, die Fotografien entweder persönlich oder durch Dritte durchführen zu lassen.

 

Unter dem Begriff "Fotografien" fallen alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (z. B. Papierbilder, Leinwandbilder, digitale Formen auf CD/DVD oder anderen Speichermedien, Dias, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass das vom Auftragnehmer gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

 

Sofern keine spezifischen Anweisungen seitens des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung der Fotos vorliegen, hat der Auftragnehmer bei der Bildauffassung und künstlerisch-technischen Gestaltung freie Hand. Reklamationen bezüglich dieser Aspekte sind ausgeschlossen.

 

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten mit bestehenden Fremdrechten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Zustimmungen einzuholen.

 

Der Vertrag basiert auf dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten sind. Diese Angebote sind unverbindlich.

 

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Erteilung des angebotenen Auftrags zustande. Die angebotenen Leistungen müssen vom Kunden überprüft und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse bestätigt werden.

 

2 Nutzungs- und Urheberrecht:

Der Fotograf behält das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos. Dieses Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung vom Fotografen übertragen lassen.

 

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos, das ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung einschließt. Jede Veränderung oder Weiterverarbeitung der Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers. Das Gleiche gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

Die kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für veränderte Bilddateien.

 

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

 

Wenn der Fotograf die Genehmigung zur Verwertung der Fotos erteilt, kann er verlangen, als Urheber genannt zu werden. Die Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

 

Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Es ist dem Fotografen gestattet, sämtliches Bildmaterial für eigene Werbezwecke zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber untersagt dies zu einem beliebigen Zeitpunkt.

 

 

3 Vergütung:

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich eventueller Reisekosten.

 

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die gelieferten Fotos bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung.

 

Wird die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Zeit wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, erhöht sich das Honorar entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine entsprechende Anzahlung fällig. Die Buchungstermine gelten erst als bestätigt, wenn der Betrag beim Auftragnehmer eingegangen ist. Bei nicht fristgemäßer Vorauszahlung ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.

 

Falls der Auftraggeber die Beauftragung für die Hochzeitsdienstleistung innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zurückzieht, wird in der Regel eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro plus Fahrtkosten fällig. Diese Entschädigung deckt Beratung, Telefongebühren, und die Erstellung des Kostenvoranschlags ab. Bei Hochzeiten, werden bei einer Stornierung von mehr als 3 Monaten vor der Hochzeit keine Kosten eingefordert sondern nur die Anzahlung einbehalten, bei einer Stornierung von weniger als 3 Monaten vor der geplanten Hochzeit werden 50% der Gesamt-Summe eingefordert, bei weniger als 1 Monat vor der geplanten Hochzeit werden 75% und bei unter 2 Wochen vor der geplanten Hochzeit werden 100% eingefordert.

 

Es gibt Ausnahmen für diesen Fall, insbesondere bei Krankheit des Brautpaars oder im Falle eines Todes in der Familie, die zur Absage der Hochzeit oder Feierlichkeiten führen. Die Überprüfung und der Nachweis dieser Situation liegen im Ermessen des Fotografen.

 

Shooting

Termine müssen zwingend mindestens 14 Tage im Voraus abgesagt werden (Ausnahme bei Hochzeiten). Andernfalls werden 50% des vereinbarten Honorars berechnet (Ausnahme bei Hochzeiten). Bis zu 4 Tage vor dem Termin ist eine kostenlose Verschiebung des Termins möglich (Ausnahme bei Hochzeiten), außer bei Krankheit oder Unfall. Ein entsprechender Nachweis ist im Ermessen des Fotografen vorzulegen.

 

 

4 Haftung/Gefahrübergang:

Der Auftragnehmer haftet für Schäden während der Vertragserfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Verletzungen des Lebens, Körper oder Gesundheit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Für Schäden, Mängel oder Verluste durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers.

 

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Die Organisation von Buchungen und die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat, wie plötzliche Krankheit oder Verkehrsstörungen.

 

Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bildlieferung beim Auftragnehmer eingehen.

 

 

5 Datenschutz:

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine für den Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und gibt keine Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Auftragserfüllung erforderlich.

 

 

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, wenn gewünscht, der Schriftform. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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